AGBs
PDFInformationen der Millimeter Technology
Allgemeine Geschäftsbedingungen - MilliMETER
Präambel
Der Vertrag kommt mit MilliMETER Technology, einer Marke der ARITA
Technology Company DOOEL mit Sitz in Nordmazedonien, zustande. MilliMETER
Technology vergibt Lizenzen an Partner in verschiedenen Ländern, darunter
Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal,
Schottland, Spanien und Nordmazedonien. Diese lizenzierten Partner agieren
unter der Marke MilliMETER und sind berechtigt, die nachstehenden
Vertragsbedingungen anzuwenden.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten an allen Standorten, an
denen MilliMETER T echnology durch lizenzierte Partner vertreten ist. Jeder
Lizenznehmer kann sich auf diesen Vertrag berufen, um sich rechtlich gegenüber
Kunden abzusichern.
1. Zustandekommen des Vertrages, Datenweitergabe, Schutzrechte Dritter
(1) Angebote von MilliMETER sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftrag
des
Auftraggebers und Annahme von MilliMETER zustande.
(2) Der Auftrag ist fur den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung unter den
Bestellschein, als auch durch die Übersendung einer elektronischen Nachricht
(insb. E-Mail bzw. Fax) oder die Übermittlung per T elefon rechtsverbindlich. Der
Auftraggeber hat die rechtliche
Zulässigkeit vor Auftragserteilung selbst zu klären und stellt MilliMETER insoweit
von allen Anspruchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Auftraggeber vor
Auftragserteilung sicher, dass er sämtliche erforderlichen Rechte zur Weitergabe
der einzustellenden Informationen besitzt. Dies gilt insbesondere fur alle
entsprechenden Rechte an Bildern und / oder Logos. Dazu uberträgt der
Auftraggeber an MilliMETER ein vergutungsfreies, zeitlich
unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Bearbeitung an allen Werken oder Werkteilen sowie Datenbanken
oder jeden anderen
Produktinformationen zur Erfullung dieses Vertrages durch MilliMETER,
einschließlich des Rechts, diese Inhalte mit Printmedien, online, auf CD-ROM und
jeder bekannten oder
unbekannten digitalen und/oder mobilen Ausprägung etc. zu publizieren, auch zu
Werbezwecken. Der Auftraggeber stellt MilliMETER von allen Anspruchen Dritter
frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen. Weitergehende
Anspruche von MilliMETER bleiben unberuhrt. Soweit es fur die Erbringung der
von MilliMETER
geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Auftraggeber MilliMETER das
nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte,
widerrufliche Recht ein, Namen, Daten und Kennzeichnung des Auftraggebers
sowie fur die Durchfuhrung der von MilliMETER geschuldeten Leistungen ggf.
erforderliche Materialien ausschließlich fur die Erbringung der
vertragsgegenständlichen Leistungen zu nutzen, öffentlich zugänglich zu machen,
zu bearbeiten, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Auftraggeber sichert zu,
dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt
MilliMETER im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit
zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung)
frei.
(3) Der Auftrag ist angenommen, wennMilliMETER ihn nicht innerhalb einer Frist
von vier Wochen zuruckweist.
2.Inhalt des Vertrages
Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus dem durch MilliMETER
angenommenen, konkreten Auftrag des Auftraggebers unter
Berucksichtigung der nachstehenden abstrakten Beschreibungen
der von MilliMETER angebotenen Leistungen:
2.1. Homepages, Apps, Mobile Webseiten
(1) MilliMETER stellt dem Auftraggeber während der Geltungsdauer dieser
Dienstleistungsvereinbarung eine gestaltete Internetpräsenz bzw. App-Präsenz und die damit
verbundenen Dienste zur Verfugung. Der konkrete Leistungsumfang fur Homepages ist unter
www.millimeter.com bzw. fur mobile Webseiten und Apps unter www.globiiodis.com beschrieben und
nur wie dort dargestellt zu beziehen. MilliMETER räumt dem Auftraggeber fur die Geltungsdauer
dieses Vertrages das einfache, nicht ubertragbare und auf die Laufzeit beschränkte Recht ein, die
Software zur Pflege eines eigenen Webauftritts zu nutzen und diesen Webauftritt im Internet Dritten
zugänglich zu machen.
(2) Im Fall einer Ablehnung oder einer nachträglichen Löschung der mobilen Applikation aus einem
oder mehreren App Stores entfällt die Verpflichtung auf Erfullung dieses Vertragsbestandteils durch
MilliMETER. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberuhrt.
(3) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen oder Dritten
zugänglich zu machen, sie zu verleihen oder zu vermieten oder in anderer Form auf
Dritte zu ubertragen oder zu ändern, zu ubersetzen, Reverse Engineering zu betreiben, zu
dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige Derivate zu erstellen. Ein Anspruchdes
Auftraggebers auf Überlassung oder Einsichtnahme des Quellcodes der uberlassenen
Software besteht nicht.
(4) MilliMETER vermittelt die Anmeldung und Registrierung von Wunschadressen als
Second-Level-Domain. Die nachfolgenden Regelungen gelten entsprechend, falls
GLOBii&ODIS dem Auftraggeber eine Wunschadresse als Subdomain unterhalb einer
Second-Level-Domain zur Verfugung stellt.
(5) MilliMETER betreut während der Geltungsdauer dieses Vertrages die von dem Auftraggeber uber
MilliMETER angemeldeten und registrierten Domainnamen auf der Grundlage der jeweils gultigen
Richtlinien und Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestellen.
(6) Nach Fertigstellung der Endversion ist der Auftraggeber zur Abnahme der Software
verpflichtet, sofern die Software im Wesentlichen funktionsfähig und mangelfrei ist.
(7) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist MilliMETER berechtigt, die dem Auftraggeber
zugeordneten Domainnamen zu löschen bzw. die Löschung bei der jeweiligen Vergabestelle zu
beauftragen, auch wenn von dem Auftraggeber ein Dritter als Nutzungsberechtigter mitgeteilt
worden ist.
(8)Sollte der Auftraggeber oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter mit schriftlich
nachzuweisender Zustimmung des Auftraggebers nach Vertragsende die Weiterbenutzung eines
Domainnamens uber einen anderen Anbieter wunschen, wird MilliMETER hierzu
unverzuglich die erforderliche Freigabe ohne zusätzliches Entgelt erteilen, sofern der Auftraggeber
gegenuber MilliMETER bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig
ausgeglichen hat.
(9) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen von MilliMETER steht
MilliMETER an dem zur Verfugung gestellten Domainnamen ein Zuruckbehaltungsrecht sowie ein
vertragliches Pfandrecht zu. Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung der von ihm zu
entrichtenden Vergutung in Verzug, ist MilliMETER nach vorheriger schriftlicher Ankundigung unter
Einräumung einer weiteren Zahlungsfrist von 14 Kalendertagen nach Ablauf dieser
Nachfrist berechtigt, den Domainnamen bei der zuständigen Vergabestelle löschen zu lassen oder
aber entgeltlich unter Anrechnung auf die bestehende Restforderung des Auftraggebers eigenständig
zur Nutzung auf Dritte zu ubertragen.
(10) Im Rahmen der Internetpräsenz inkl. Domain stellt MilliMETER dem Auftraggeber zu bestimmten
Produkten E-Mail-Accounts zur Verfugung. Der Auftraggeber trägt die
Verantwortung fur sämtliche Aktionen, die uber seinen E-Mail-Account ausgefuhrt werden.
Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail-Accounts nicht gegen geltende
Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen.
(11) Fur die fur den Internetzugang notwendigen Hardware- und Softwarevoraussetzungen hat der
Auftraggeber selbst auf eigene Kosten zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Nutzung
der Internetpräsenz oder T eilen hiervon, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
einzuhalten. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, die Internetpräsenz sowie die MilliMETER
Leistungen nicht fur folgende Handlungen einzusetzen:
a) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen
und/oder E-Mails (sog. „Spamming/Mail-Bombing“);
b) Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne deren Einwilligung, es sei denn, zu dem
Dritten besteht eine Geschäftsbeziehung, und es kann aufgrund objektiver Umstände
berechtigterweise von einem mutmaßlichen Einverständnis des Dritten mit dem Empfang von
Werbe-E-Mails ausgegangen werden;
c) das Fälschen von Mail- oder Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren, T rojanern oder
anderem schädlichen Code;
d) die Beeinträchtigung oder Verletzung der Privatsphäre Dritter. Eine Überwachung oder
Überprufung der publizierten Inhalte durch MilliMETER findet nicht statt.
(12) Der Auftraggeber ist zur Bekanntgabe eines Impressums nach den gesetzlichen
Vorschriften auf seinen Webseiten verpflichtet. MilliMETER ubernimmt keine Verantwortlichkeit in
Bezug auf die Richtigkeit und Vollständigkeit bzw. Pflege des Impressums.
(13) Die Nutzung der Internetpräsenz erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfugbarkeit sowie auf eigene
Gefahr und eigenes Risiko des Auftraggebers. Alle im technischen System
gespeicherten Daten zur Bereitstellung der Internetpräsenz werden spätestens 60 T age nach
Beendigung des Vertrags gelöscht.
2.2. Suchmaschinenmarketing
(1) MilliMETER wird fur den Auftraggeber bei Internetsuchdiensten (z.B. Google oder Bing) ein
Werbekonto einrichten, welches von MilliMETER verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und MilliMETER zustande.
(2) MilliMETER wird auf diesem Werbekonto Suchwörter fur den Auftraggeber einbuchen, bei deren
Eingabe in die Suchmaske und anschließender Suche durch die Internetsuchdienste fur den jeweiligen
Nutzer sichtbare Anzeigetexte angezeigt werden können.
(3) MilliMETER wird auf der Grundlage der festgelegten Keywords Anzeigentexte entwerfen, die auf
dem Werbekonto hinterlegt werden und die bei Eingabe der fur den Auftraggeber hinterlegten
Keywords auf den Webseiten der Internetsuchdienste erscheinen sollen. Die
Anzeigentexte enthalten den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf
den der Nutzer durch Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(4) MilliMETER wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemuhen. Es erfolgt
jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten
Zeitpunkt erreicht wird.
(5) MilliMETER kann bei Auftragsdurchfuhrung die vom Auftraggeber gewählte geographische
Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(6) MilliMETER wird bei Auftragsdurchfuhrung die Option „weitgehend passende
Keywords“ wählen, mit der der Erfolg einer Kampagne erhöht werden soll. Im Rahmen dieser Funktion
schalten die Internetsuchdienste die Anzeigen des Auftraggebers fur relevante Varianten der
angegebenen Keywords. Welche Keywords als „relevante Varianten“ anzusehen sind, wird allein durch
die Internetsuchdienste bestimmt. MilliMETER ubernimmt keinerlei Haftung gegenuber dem
Auftraggeber mit Blick auf die Auswahl und Zusammenstellung der von den Internetsuchdiensten im
Rahmen dieser Option gewählten Keywords.
(7)Der Auftraggeber kann jederzeit uber eine Onlineschnittstelle ein Reporting abrufen,
um so den Erfolg der Suchmaschinenwerbung nachvollziehen zu können. Zugangsdaten zu
dieser Onlineschnittstelle erhält der Auftraggeber bei Aktivierung seiner Suchmaschinenwbung. Das
Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die Herausgabe des
Benutzerkontos bzw. der von MilliMETER auf dem Benutzerkonto eingepflegten Daten zu verlangen.
(8) Sofern das vom Auftraggeber beauftragte Budget in einem Monat nicht vollständig verbraucht
wird, uberträgt MilliMETER das verbleibende Budget auf den Folgemonat. Verbleibt dem
Auftraggeber zum Vertragsende noch unverbrauchtes Budget, so wird der Vertrag noch fur längstens
6 Monate fortgefuhrt, damit dieses Budget verbraucht werden kann. Nach diesem Zeitraum gilt das
Budget als aufgebraucht.
2.3. Facebook-Anzeigen, Facebook-Profile, Social Media Content Creation
(1) MilliMETER wird fur den Auftraggeber beim Internetdienst Facebook in einem MilliMETER eigenen
Benutzerkonto Anzeigen einbuchen bzw. Profilseiten anlegen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und MilliMETER zustande.
(2) MilliMETER wird auf diesem Benutzerkonto Anzeigen fur den Auftraggeber einbuchen, die dem
jeweiligen Nutzer angezeigt werden können, wenn die vom Auftraggeber bekannt gegebenen
Parameter (z.B. Ort oder Zielgruppe) beim jeweiligen Nutzer zutreffen. Die Anzeigentexte enthalten
den vom Auftraggeber mitgeteilten Uniform Ressource Locator (URL), auf den der Nutzer durch
Anklicken der Anzeige gelangen soll.
(3) MilliMETER wird sich um eine bestmögliche Positionierung der Anzeigentexte bemuhen. Es erfolgt
jedoch keine Zusicherung, dass eine bestimmte Positionierung der Anzeigentexte zu einem bestimmten
Zeitpunkt erreicht wird.
(4) MilliMETER kann bei Auftragsdurchfuhrung die vom Auftraggeber gewählte geographische
Ausrichtung (Radius) ändern, um den Erfolg der Kampagne zu erhöhen.
(5) MilliMETER wird dem Auftraggeber im Falle von Facebook-Profilseiten Zugriffsrechte zur Pflege
von Inhalten einräumen. Der Auftraggeber ist selbst fur die Pflege von Inhalten
verantwortlich.
(6) MilliMETER postet und kommentiert auf den Social Media-Kanälen (vor allem Facebook und
Google My Business) nur im Auftrag des Auftraggebers. MilliMETER kommt diesem
Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen sowie in Rucksprache mit dem Auftraggeber nach.
Anspruche Dritter ggu. dem Auftraggeber adressieren ausschließlich an den
Auftraggeber.Urherber*innenrechtsverletzungen, Eigentumsrechteverletzungen und dergleichen auf
Social Media-Kanälen gehen nur zu Lasten des Auftraggebers. Fur Schäden, die durch
Posten, Kommentieren oder sonstige redaktionelle Arbeit der MilliMETER auf den Social
Media-Kanälen des Auftraggebers fur den Auftraggeber oder Dritten entstehen, ist MilliMETER nicht
zur Verantwortung zu ziehen.
(7) Das Vertragsverhältnis berechtigt den Auftraggeber nicht, nach Vertragsbeendigung die
Herausgabe des Benutzerkontos bzw. der von MilliMETER auf dem Benutzerkonto eingepflegten
Daten zu verlangen.
2.4. Videos und Fotos
(1) MilliMETER produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von MilliMETER beauftragten
Dienstleister, fur den Auftraggeber Imagefilme und Fotos zur Einbindung in
Online-Verzeichnismedien und anderen Internetpräsenzen. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei
ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und MilliMETER zustande.
(2) MilliMETER stellt dem Auftraggeber auf Wunsch eine Kopie des produzierten Videos bzw. Fotos per
E-Mail zur Verfugung.
(3) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und
Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, fur MilliMETER einzuholen.
(5) Änderungen der fertiggestellten Videos bzw. Fotos nach V orgaben des Auftraggebers sind
zusätzlich vergutungspflichtig.
(6)Der Auftraggeber uberträgt MilliMETER ein zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht,
insbesondere zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung an allenvom Auftraggeber
gelieferten Bildern und Videos oder jeder anderen Produktinformation,die der Auftraggeber an
MilliMETER ubermittelt einschließlich des Rechts, diese Inhalte in den von MilliMETER angebotenen
Medien, etc. zu veröffentlichen. Sämtliche Rechte seitens
MilliMETER im Rahmen des Auftrages und fur den Auftraggeber gefertigten Bilder und Videos zur
Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, etc. verbleiben bei MilliMETER. Die
Rechteeinräumung seitens MilliMETER an den Auftraggeber endet spätestens fur den Auftraggeber
nach Beendigung des Auftrages.
2.5. Google Street View
(1) MilliMETER produziert, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit einem von MilliMETER beauftragten
Dienstleister, virtuelle T ouren, die die Geschäftsräume des Auftraggebers zeigen. Ein
Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und MilliMETER zustande.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, vor dem Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und
Fotogenehmigungen, insbesondere bei seinen Mitarbeitern, fur MilliMETER einzuholen.
(4) Änderungen des fertiggestellten Google Street Views nach V orgaben des Auftraggebers sind
zusätzlich vergutungspflichtig.
2.6 Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) MilliMETER optimiert die mit dem Auftraggeber abgestimmten Suchbegriffe in der
betreffenden Suchmaschine mit dem Ziel, die Webseite des Auftraggebers professionell zu
vermarkten.
(2) Die Veröffentlichung und Positionierung der Webseite des Auftraggebers in den Ergebnissen der
Suchmaschine liegt im alleinigen Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenanbieters.
(3) MilliMETER ubernimmt keine Gewähr fur die Veröffentlichung der Webseite des Auftraggebers
durch einen bestimmten Suchmaschinenanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung
der Webseite in den Suchergebnissen. Dies gilt ebenfalls fur eine Löschung der Webseite aus den
Ergebnissen eines oder mehrerer Suchmaschinenanbieter.
3. Zuruckweisung des Auftrags durch MilliMETER, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers,
Änderungswunsche und Wettbewerb
(1) MilliMETER behält sich vor, auch angenommene Aufträge zuruckzuweisen, wenn diese aus
technischen Grunden nicht durchfuhrbar sind, der Inhalt gegen die guten Sitten oder berechtigte
Interessen von MilliMETER verstößt oder der Inhalt gegen die Werberichtlinien von
Erfullungsgehilfen verstößt. Hierzu zählen beispielsweise Verstöße gegen die politische und/oder
religiöse Neutralität sowie sittenwidrige Inhalte. MilliMETER ist daruber hinaus berechtigt,
Dienstleistungen oder Zugänge im Falle einer gesetzeswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung zu
sperren. MilliMETER wird den Auftraggeber hieruber informieren. Der Auftraggeber bleibt
MilliMETER gegenuber vergutungspflichtig.
(2)Ist es dem Auftraggeber aus nicht von MilliMETER zu vertretenden Grunden nicht
möglich, die fur die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen
Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, stellt dies MilliMETER von seiner diesbezuglichen
Leistungspflicht frei.
(3) Der Auftraggeber stellt MilliMETER auf Anfrage alle fur die Umsetzung der vertraglich
vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen sowie insbesondere Fotos o.ä. zu Verfugung.
MilliMETER ist berechtigt, dem Auftraggeber zur V ornahme der Handlung eine angemessene Frist mit
der Erklärung zu bestimmen, dass MilliMETER den Vertrag kundige, wenn die Handlung nicht bis zum
Ablauf der Frist vorgenommen werde.
(4) Jeder Änderungswunsch zum Auftrag ist unter Angabe der Auftragsnummer schriftlich an
MilliMETER zu richten.
4. Kundigung des Auftraggebers, Kundigung von MilliMETER, T erminausfallgebuhren
(1) Kundigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne wichtigen Grund
und ist Unternehmer, so wird die fur die gesamte Laufzeit vereinbarte Vergutung zur Gänze mit dem
T ag der Vertragsauflösung fällig. Die Kalkulation der Vergutung erfolgt auf Basis der vereinbarten
Laufzeit, die wesentlichen Leistungen von MilliMETER werden zu Vertragsbeginn erbracht.
(2) Fur alle vereinbarten Leistungen, mit Ausnahme von Google AdWords, Suchmaschinenoptimierung
und Facebook-Anzeigen/ Facebook-Profile hat der Auftraggeber folgende Vergutung an MilliMETER
zu zahlen,
a) bei Kundigung binnen 7 T agen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergutung;
b) bei Kundigung nach 7 T agen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergutung;
c) nach Beginn der Arbeiten durch MilliMETER, aber vor Abschluss (Gestaltungsphase): 70 % des
vereinbarten Verkaufspreises;
d) nach Abschluss der Arbeiten (Abschluss der Gestaltungsphase): 100 % der vereinbarten Vergutung.
(3) Soweit der Vertrag Google AdWords, eine Suchmaschinenoptimierung oder ein
Facebook-Anzeigen/ Facebook-Profile umfasst, hat der Auftraggeber folgende Vergutung an
MilliMETER zu zahlen,
a) Bei Kundigung binnen 7 T agen nach Vertragsschluss: 0 % der vereinbarten Vergutung;
b) Bei Kundigung nach 7 T agen nach Vertragsschluss: 25 % der vereinbarten Vergutung;
c)Nach Start der Kampagne die entstandenen Mediakosten zuzuglich der vollständigen
Servicepauschale.
In allen Fällen sind die ersparten Aufwendungen von MilliMETER anzurechnen. Der Nachweis eines
geringeren Schadens ist zulässig.
(4) Ist der Auftraggeber der Aufforderung von MilliMETER zur Mitwirkung, insbesondere uber die
Zurverfugungstellung von Informationen, die fur die Leistungserbringung notwendig sind, auch nach
entsprechender Aufforderung und Fristsetzung nicht nachgekommen, so gilt der Vertrag als
aufgehoben. Mit Hinblick auf den Vergutungsanspruch von MilliMETER gilt
Abs. 1 entsprechend. Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere weitergehenden
Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
(5) Fällt ein zwischen dem Auftraggeber und MilliMETER vereinbarter Besuchstermin aus vom
Auftraggeber zu vertretenden Grunden aus, ist MilliMETER berechtigt, T erminausfallgebuhren wie
folgt zu berechnen:
a) Videos, Fotos, Fotopaket, Google Street View:
• 4 T age vor T ermin: 30 % vom Nettoauftragswert.
• 2 T age vor T ermin: 50 % vom Nettoauftragswert.
• 1 T ag vor T ermin bzw. am selben T ag: 100 % vom Nettoauftragswert.
b) Homepage, App mit V or Ort-Gestaltung:
• 4 T age vor T ermin: 75 u
• 2 T age vor T ermin: 100 u
• 1 T ag vor T ermin bzw. am selben T ag: 150 u
Als Arbeitstage werden die Wochentage Montag – Freitag vereinbart.
5. Korrekturabzuge
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Korrekturabzuge oder Abdrucke. Sofern MilliMETER einen
Korrekturabzug ubersendet, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen innerhalb der ihm gesetzten Frist
an MilliMETER zuruckzusenden. Tut er dies nicht, gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
6. Preise, Abnahme, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Nutzungen der Leistungen von MilliMETER erfolgt zu den jeweils vereinbarten Preisen.
(2) Der Auftraggeber und MilliMETER sind sich daruber einig, dass die Abnahme der Leistung durch die
Zur-Verfugungstellung der Leistung durch MilliMETER erfolgt. Soweit MilliMETER dem Auftraggeber
die Zur-Verfugungstellung der Leistung mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt, wenn der Auftraggeber
die Abnahme nicht binnen 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
(3) MilliMETER stellt dem Kunden uber die vertraglich vereinbarten Leistungen nach deren
Fertigstellung eine Rechnung aus. Rechnungen von MilliMETER sind sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 T agen nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei nicht
fristgerechter Zahlung wird fur die erste vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 12,50
berechnet, fur jede weitere vorgerichtliche Mahnung ein Kostenbetrag von EUR 7,20.
Daruber hinaus behält sich MilliMETER das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie
Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.
(5) Ist vertraglich eine Ratenzahlung vereinbart und befindet sich der Auftraggeber mit der
Zahlung einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht, in Verzug, so wird die
gesamte Forderung auf einmal fällig. Daruber hinaus ist MilliMETER berechtigt, den Vertrag
außerordentlich aus wichtigem Grund zu kundigen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch
MilliMETER bleibt vorbehalten.
(6) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenuber Zahlungsanspruchen von MilliMETER ist nur
zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
7. Laufzeit, Abonnement („Abo“) und Kundigung
(1) Der zwischen MilliMETER und dem Auftraggeber geschlossene Vertrag (mundliche Vereinbarung)
endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern keine automatische Verlängerung des Vertrags
(„Abo“) vereinbart wurde. Wurde eine automatische Verlängerung („Abo“) vereinbart, muss der
Ver-trag bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekundigt
werden.
(2) Das Recht zur Kundigung aus wichtigem Grund ist davon unberuhrt. MilliMETER ist insbesondere
unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kundigung des Vertrags aus wichtigem Grund berechtigt:
• Erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers;
• Verzug des Auftraggebers mit der vereinbarten Vergutung, bei ratierlicher (monatlicher)
Zahlungsweise mit einer Rate oder eines Betrages, der einer Rate entspricht;
• Sonstige Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankundigung durch den
Auftraggeber, dies tun zu wollen;
• Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens uber das Vermögen
des Auftraggebers.
(3) Jede Kundigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der T extform.
8. Haftung
(1) Im Anwendungsbereich des TKG bleibt die darin enthaltene Haftungsregelung unberuhrt.
(2)Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von MilliMETER auf das 5-fache der
Auftragssumme beschränkt. Diese Beschränkung ersetzt nicht den Nachweis des Schadens.
(3) Die Haftung fur alle ubrigen Schäden auf Grund von Datenverlusten oder Hardwarestörungen, die
durch Inkompatibilität der auf dem PC-System des Auftraggebers vorhandenen
Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und fur
Systemstörungen, die durch Dritte z.B. in Form von Hackerangriffen, oder die durch vorhandene
Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte T reiber entstehen können, ist
ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber haftet fur die Richtigkeit der von ihm ubermittelten Daten. Erklärungen Dritter
aus der Sphäre des Auftraggebers hat dieser gegen sich geltend zu lassen.
9. Gewährleistung
MilliMETER ist um sorgfältige Ausfuhrung des erteilten Auftrages bemuht. Ein Fehler in der Darstellung
des Auftrags liegt insbesondere dann nicht vor, wenn er hervorgerufen wird:
1. durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z. B. Browser) und/oder
Hardware;
2. durch Störung der Kommunikationsnetze des Internet-Providers, Online-Dienstes oder
anderer Betreiber;
3. durch Rechnerausfall beim Internet-Provider, Online-Dienst oder bei anderen Betreibern;
4. durch Rechnerausfall bei MilliMETER oder seinen Dienstleistern;
5. durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy Servern (Zwischenspeichern).
MilliMETER ubernimmt keine Gewährleistung dafur, dass durch die Benutzung der von MilliMETER
geschuldeten Leistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
10. Passwörter
(1) Im Rahmen der von MilliMETER erbrachten Dienstleistungen kann dem Auftraggeber bei
bestimmten Produkten eine Benutzerkennung und ein Kennwort von MilliMETER gegeben werden,
oder der Auftraggeber vergibt an sich selbst als Zugriffsberechtigung eine
Benutzerkennung und ein Kennwort.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Benutzerkennung und Kennwort geheim zu halten
und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
(3) Der Auftraggeber wird MilliMETER unverzuglich daruber informieren, wenn er Kenntnis davon
erhält, dass Benutzerkennung oder Kennwort unbefugten Dritten bekannt sind
bzw. eine missbräuchliche Nutzung festgestellt worden ist und diese ändern.
(4) Fur alle Handlungen, die unter Verwendung oder Missbrauch der Benutzerkennung
und/oder des Kennwortes erfolgen, ist der Auftraggeber allein verantwortlich oder haftbar.
Dies gilt insbesondere fur Leistungen im Homepage-Bereich, wenn der Auftraggeber oder
eine von ihm beauftragte Person Änderungen vornimmt, die wirtschaftliche oder rechtliche
Folgen haben. Eine Gewährleistung oder Haftung von MilliMETER besteht insoweit nicht.
11. Änderung der AGB
MilliMETER ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankundigungsfrist von einem Monat zu ändern
oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um solche Klauseln handelt, die wesentliche
Vertragsbestandteile darstellen. Die geänderten oder ergänzten Vertragsbedingungen
werden dem Auftraggeber an die von ihm im Rahmen des Vertragsschlusses zu benennende
E-Mail-Adresse ubersandt. Widerspricht der Auftragnehmer den geänderten
Vertragsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung,
werden die Änderungen wirksam. MilliMETER wird den Auftraggeber im Rahmen der
Übermittlung der geänderten Vertragsbedingungen auf sein Widerspruchsrecht hinweisen.
Im Fall des Widerspruches ist MilliMETER berechtigt, die zwischen MilliMETER und dem
Auftraggeber bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB mit einbezogen
wurden, ordentlich zu kundigen.
12. Kooperationspartner, Datenspeicherung, Übertragung an Dritte, Agenturen
(1) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die bestellte Werbung auch in andere
Verzeichnisse und soziale Netzwerke ubernommen wird. MilliMETER haftet nicht fur
Abweichungen in Art und Umfang der Einträge.
(2) Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle fur die Auftragsabwicklung erforderlichen
Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert, aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen auch uber den Zeitpunkt der Vertragserfullung hinaus.
(3) MilliMETER ist befugt, den Vertrag als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen
Dritten zu ubertragen. Hierzu erteilt der Auftraggeber mit Vertragsschluss seine
Zustimmung.
(4) Soweit der Auftrag uber eine Agentur abgewickelt wird, haftet die Agentur fur die Richtigkeit
der ubermittelten Daten. Eine Agenturvergutung fur andere Agenturen setzt voraus, dass MilliMETER
die T exte der Eintragungen und technisch wiedergabefähige V orlagen liefert und den Auftrag im
eigenen Namen erteilt. Die von MilliMETER gewährte Mittlervergutung (Provision) darf an den
Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. MilliMETER muss fur jeden seiner
Auftraggeber einen gesonderten Auftrag erteilen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragserfullung
erforderlichen Informationen bereitstellen.
13. Zahlungsverzug und SEPA Lastschrift Mandat
(1) Wenn der Kunde länger als 21 T age braucht, um seine Rechnung zu begleichen, stimmt er zu, dass
wir berechtigt sind, den ausstehenden Betrag uber das SEPA Lastschrift Mandat von seinem
Bankkonto einzuziehen. Die Höchstgrenze fur solche Einzuge beträgt 9.999,99 EURO. Dies dient zur
Sicherstellung einer punktlichen Zahlung und zur Vermeidung von Verzugszinsen oder Mahngebuhren.
Der Kunde hat das Recht, dieser Einzugsermächtigung schriftlich zu widersprechen, solange dies vor
dem Einzug erfolgt. In einem solchen Fall muss der Kunde den ausstehenden Betrag auf andere Weise
begleichen.
14. Elektronische Rechnungslegung
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Rechnungen an Ihn auch elektronisch erstellt und
ubermittelt werden durfen.
15. Zahlungsbedingungen
(1)Ab dem Zeitpunkt wo die Rechnung versendet worden ist, hat der Auftraggeber folgende
Zahkungsfirsten,
a) Bei einer Vergutung bis 1000€, binnen 7 T agen nach Rechnungsstellung;
b) Bei einer Vergutung von 1001€ bis 5000€, binnen 14 T agen nach Rechnungsstellung;
c) Bei einer Vergutung 5001€ und mehr, binnen 21 T agen nach Rechnungsstellung;
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ab einer Dienstleistung von MilliMETER, von
1001€, eine Anzahlung von 25%, ab dem Zeitpunkt der bestätigung des Auftrag, sofot zu entrichten ist.